Information zur Geräteeinweisung

Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne möchten wir Sie schriftlich darüber informieren, dass die für den Erhalt des DVT-Zertifikats erforderliche DVT-Geräteeinweisung neu nicht nur von einer Röntgenfirma durchgeführt werden muss, sondern auch intern von den Zahnärztinnen und Zahnärzten selbst durchgeführt werden kann. Vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine Neuinstallation und die betreffende Zahnärztin oder der betreffende Zahnarzt hat bereits eine Geräteeinweisung für die spezifische Anlage absolviert. Dies bedeutet, dass für die Geräteeinweisung nicht mehr zwingend eine externe Röntgenfirma beauftragt werden muss.

Zur Unterstützung senden wir Ihnen im Anhang das erforderliche Formular für die Geräteeinweisung in deutscher, französischer und italienischer Sprache zu. Teilnehmenden der Ausbildung, die von der internen Geräteeinweisung Gebrauch machen möchten, müssen die im Formular angegebenen Felder zwingend ausfüllen und das Formular an Sie als zuständiges Ausbildungsinstitut zurücksenden. Wie bereits gehandhabt, darf das DVT-Zertifikat erst dann erteilt werden, wenn die Geräteeinweisung nachgewiesen worden ist.

Das Formular finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite: Zahnärztinnen und Zahnärzte (admin.ch)

Für Ihre Kenntnisnahme danken wir Ihnen im Voraus bestens.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: str-ausbildung@bag.admin.ch

 

Freundliche Grüsse
Bundesamt für Gesundheit
Abteilung Strahlenschutz

37. Jahrestagung

21. Mai 2025 – Lugano

«KI übernimmt zahnärztliches Röntgen»

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